Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Georgi Dienstleistungs- und Versorgungsgesellschaft mbH
für das Apartotel Berry Hohwacht
Stand: 15.10.2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Apartotel Berry Hohwacht.

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast eine Buchung vornimmt und diese durch das Apartotel Berry Hohwacht angenommen wird. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich erfolgen.

2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet dieser gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen.

2.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartotels in Textform.

 

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Apartotel ist verpflichtet, die gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Apartments sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4 Verändert der Gast nach Vertragsschluss die Anzahl der gebuchten Apartments, die vereinbarten Leistungen oder die Aufenthaltsdauer, kann das Apartotel einer entsprechenden Anpassung der Preise zustimmen.

3.5 Rechnungen des Apartotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.6 Das Apartotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Ferner ist das Apartotel berechtigt, während des Aufenthalts entstandene Forderungen durch Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

4. Stornierung, Nichtanreise, Rücktritt des Gastes

4.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei

weniger als 7 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Übernachtungspreise

Das Apartotel wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, das betroffene Apartment anderweitig zu vermieten.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Apartotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment oder vereinbarte Leistungen ohne rechtzeitige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

4.3 Hat das Apartotel dem Gast vertraglich eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt, entfällt ein Entschädigungsanspruch des Apartotels bei fristgerechter Ausübung.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Apartotel. 

5. Rücktritt des Apartotels

5.1 Hat der Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht erhalten, ist das Apartotel berechtigt, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Buchungsanfragen für die reservierten Apartments vorliegen und der Gast seine Buchung auf Anfrage nicht verbindlich bestätigt.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, ist das Apartotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Ein außerordentliches Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Dies gilt insbesondere, wenn

höhere Gewalt die Vertragserfüllung unmöglich macht;

Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden;

die Nutzung des Apartotels die Sicherheit, den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des Hauses gefährdet;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;

ein Verstoß gegen wesentliche Hausregeln vorliegt.

5.4 Der Gast wird über die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich informiert.

5.5 Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Apartotel bestehen keine Schadensersatzansprüche des Gastes.

 

6. An- und Abreise

6.1 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Apartment besteht nur, wenn dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

6.2 Die Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

6.3 Soweit keine garantierte Reservierung oder anderweitige Vereinbarung vorliegt, ist das Apartotel berechtigt, die Buchung nach 18:00 Uhr freizugeben, sofern der Gast seine verspätete Anreise nicht angezeigt hat.

6.4 Bei garantierten Reservierungen bleibt das Apartment bis 24:00 Uhr des Anreisetages reserviert.

Der Gast wird gebeten, eine Anreise nach 18:00 Uhr vorab mitzuteilen.

6.5 Am Abreisetag sind die Apartments spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen

Bei einer verspäteten Räumung ist das Apartotel berechtigt, für die vertragswidrige Mehrnutzung einen angemessenen Betrag zu berechnen.

bei Räumung bis 15:00 Uhr: bis zu 50 % des jeweils gültigen Übernachtungspreises;

bei Räumung ab 16:00 Uhr: bis zu 100 % des jeweils gültigen Übernachtungspreises.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Haftung

7.1 Das Apartotel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Apartotel nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Apartotels.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Eine Überwachungs- oder Obhutspflicht des Apartotels besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Das Abstellen und Nutzen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Apartotel haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, dessen Inhalt oder sonstige Vermögensschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7.4 Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt behandelt.

Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

7.5 Für Ansprüche des Gastes gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7.6 Anzeige von Mängeln

Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen unverzüglich dem Apartotel anzuzeigen.

Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen sein, soweit dem Apartotel hierdurch die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde.

7.7 Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage sowie auf Kosten und Risiko des Gastes nachgesendet.

Das Apartotel ist berechtigt, Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Versicherungskosten in Rechnung zu stellen.

Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

 

8. Nichtraucherotel / Brandschutz

8.1 Das Apartotel Berry Hohwacht ist ein Nichtraucherhaus.

Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen, Apartments, Gemeinschaftsflächen sowie auf Balkonen und Terrassen untersagt.

8.2 Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ist das Apartotel berechtigt, die tatsächlich entstandenen Reinigungs-, Instandsetzungs-, Sonderreinigungs- und Ausfallkosten geltend zu machen.

Das Apartotel kann hierfür eine Schadenspauschale von 250,00 EUR verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere durch eine vorübergehende Nichtvermietbarkeit des Apartments oder zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, bleibt vorbehalten.

Die Schadenspauschale wird auf einen tatsächlich nachgewiesenen höheren Schaden angerechnet.

8.3 Löst der Gast schuldhaft einen Feuerwehreinsatz, Brandalarm oder sonstige Notfalleinsätze aus, hat er sämtliche dadurch entstehenden Kosten zu tragen, soweit er die Auslösung zu vertreten hat.

 

9. Datenschutz und Videoüberwachung

9.1 Das Apartotel übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

9.2 Es gelten ergänzend die jeweils ausgehängten sowie digital bereitgestellten Hausregeln und Sicherheitsbestimmungen, die dem Gast vor oder während seines Aufenthalts zur Verfügung gestellt werden.

9.3 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist das Apartotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen.

9.4 Haustiere

Haustiere sind ausschließlich in den Apartments im Erdgeschoss gestattet und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartotels.

Das Apartotel behält sich vor, die Mitnahme von Haustieren im Einzelfall abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Interessen anderer Gäste, hygienische Gründe oder die Größe beziehungsweise Anzahl der Tiere dies erforderlich machen.

In den Apartments im Obergeschoss sowie in den Gemeinschaftsbereichen des Hauses sind Haustiere nicht gestattet.

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Haustier keine Belästigungen, Gefährdungen oder Beschädigungen ausgehen.

Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Apartment zurückgelassen werden, sofern hierdurch andere Gäste beeinträchtigt, Gefahren verursacht oder erhebliche Störungen zu erwarten sind.

Verursachte Schäden oder zusätzliche Reinigungsaufwendungen sind durch den Gast zu ersetzen.

Haustiere dürfen sich aus hygienischen Gründen nicht auf Betten, Schlafsofas, Matratzen, Bettwaren oder sonstigen Polstermöbeln aufhalten oder dort untergebracht werden. Der Gast ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Regelung eingehalten wird. Verstößt der Gast gegen diese Verpflichtung und entsteht hierdurch ein zusätzlicher Reinigungs-, Desinfektions-, Instandsetzungs- oder Ersatzbeschaffungsaufwand, ist das Apartotel berechtigt, dem Gast die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Apartotels bleiben unberührt.

9.5 Beschädigungen und Inventar

Der Gast verpflichtet sich, die Apartments, Gemeinschaftseinrichtungen und das Inventar pfleglich zu behandeln.

Beschädigungen, außergewöhnliche Verunreinigungen oder Verluste von Inventar sind dem Apartotel unverzüglich mitzuteilen.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.

9.6 Nutzung der E-Ladestationen

Das Apartotel stellt seinen Gästen zwei Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.

Zur Nutzung erhält der Gast auf Wunsch für die Dauer seines Aufenthalts eine Ladekarte des Apartotels.

Die Ladekarte bleibt Eigentum des Apartotels und ist spätestens bei Abreise unaufgefordert zurückzugeben.

Die über die Ladekarte entstandenen Ladekosten werden über die Zimmerrechnung abgerechnet.

Die Weitergabe der Ladekarte an Dritte ist nicht gestattet.

Das Laden von Elektrofahrzeugen an normalen Steckdosen, Verlängerungskabeln oder anderen nicht ausdrücklich hierfür vorgesehenen Stromanschlüssen des Apartotels ist untersagt.

Die Nutzung der Ladestationen erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes.

Das Apartotel haftet nicht für Schäden, die aufgrund technischer Störungen, Stromunterbrechungen oder einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Ladeeinrichtungen entstehen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Apartotels vorliegt.

9.7 Verlust von Schlüsseln, Zutrittsmedien und Ladekarten

Der Gast ist verpflichtet, ihm überlassene Schlüssel, Transponder, Zutrittskarten sowie Ladekarten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Ein Verlust ist dem Apartotel unverzüglich anzuzeigen.

Der Gast haftet für die erforderlichen und tatsächlich entstandenen Kosten der Wiederbeschaffung sowie für notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes oder der technischen Anlagen, soweit er den Verlust zu vertreten hat.

Hierzu können insbesondere Kosten für Ersatzschlüssel, Ersatzkarten, Transponder, Ladekarten sowie gegebenenfalls erforderliche Schließanlagen- oder Programmierungsarbeiten gehören.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.8 Ruhezeiten

Im Interesse aller Gäste gilt die Nachtruhe täglich von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.

Während dieser Zeit sind Musik, Feiern, laute Gespräche sowie sonstige störende Geräusche zu unterlassen.

9.9 Mindestalter

Buchungen durch alleinreisende Gäste sind ausschließlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.

Das Apartotel ist berechtigt, beim Check-in einen geeigneten Alters- oder Identitätsnachweis zu verlangen.

9.10 Partyverbot

Das Apartotel Berry Hohwacht ist ein auf Ruhe und Erholung ausgerichtetes Haus.

Junggesellenabschiede, Trinkgelage, Partys oder vergleichbare Veranstaltungen sind auf dem gesamten Grundstück sowie in den Apartments nicht gestattet.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regelung ist das Apartotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen.

Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.

9.11 Gewerbliche Foto-, Film- und Werbeaufnahmen

Die gewerbliche Nutzung der Apartments, Gemeinschaftsflächen oder des Grundstücks zu Foto-, Film-, Werbe-, Social-Media- oder Veranstaltungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Apartotels in Textform.

 

10. Hausregeln

10.1Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Apartotels.

Diese ist auf der Website des Apartotels abrufbar und kann dem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

10.2 Videoüberwachung

Zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Gewährleistung der Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Eigentum sowie zur Aufklärung von Straftaten können die Eingangsbereiche sowie ausgewählte Außenbereiche des Apartotels videoüberwacht werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Plön.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

11.4 Mit Abschluss der Buchung erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.