AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Georgi Dienstleistungs- und

Versorgungsgesellschaft mbH für das Hotel Berry Hohwacht.

Stand: 01.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge

über die mietweise Überlassung von Apartments, zur Beherbergung und Tagung

sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des

Hotels.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem

Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem

der Gast einen Antrag abgibt (Apartmentbuchung), der durch das Hotel

angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der

Apartmentbuchung. Diese kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail

erfolgen.

2.2 Erfolgt die Apartmentbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem

Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine

entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren

Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten

Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise

des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste

Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer

ein.

3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich

Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der

Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit

und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der

Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders

hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber

Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu

berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem

Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens

vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine

Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der

Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart

werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im

Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung

jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

3.8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere

dem Corona-Virus)

3.8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch

die jeweiligen

Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen

Reisezeitpunkt

geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

3.8.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene

Nutzungsregelungen oder -beschränkungen

der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu

beachten und im Falle von

auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Hotelleitung und ggfs. den

Leistungsträger unverzüglich zu

verständigen.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten

folgende Stornierungsbestimmungen:

Stornierung bis 14 Tage vor Anreise: Kostenlos

Stornierung ab 14 Tage vor Anreise: Wir berechnen Gebühren in Höhe von 90 %

des Gesamtpreises

Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der

Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von

dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel

ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige

Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend,

wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies

dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im

Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne

weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch

auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist

deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht

nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb

der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste

nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels

die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das

Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es

besteht insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.

bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das

Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich

schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes

auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich

bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 18-Uhr-Reservierung: Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr

des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich

eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte

Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus

Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Garantierte Reservierung: Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 24

Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Um einen

reibungslosen Check-In zu gewährleisten, sollte der Gast dem Hotel mitteilen,

wenn die Anreise nach 18 Uhr erfolgt.

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm

dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers

bis 15 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 90 % des vollen

gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass

diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach

den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel

ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und

Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf

Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und

den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem

Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder

Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine

Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in

einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind

ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt

behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch

– gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für

Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens

einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr

die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen

Bestimmungen.

8. Nichtraucherhotel / Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

8.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Es ist daher untersagt, sowohl in

den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern, auf den Terrassen und

Balkonen zu rauchen.

8.2 Rauchen Gäste dennoch in den genannten Bereichen, beteiligen wir den

Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 2000,- Euro.

Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht

vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung

gestellt.

8.3 Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet.

Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden

Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der

Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes,

allein durch den Gast zu tragen.

9. Allgemeines

9.1 Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle

früheren ihre Gültigkeit.

9.2 Gemäß Bundesdatenschutzgesetz, weisen wir darauf hin, dass

personenbezogene Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und

verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

9.3 Mit dem Abschluss der Reservierung erkennt der Gast die allgemeinen

Geschäftsbedingungen an.

10: Hausregeln

Es gelten die aktuellen Hausregeln lt. Aushang im Hotel.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.