AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Georgi Dienstleistungs- und
Versorgungsgesellschaft mbH für das Hotel Berry Hohwacht.
Stand: 01.01.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Apartments, zur Beherbergung und Tagung
sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem
Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem
der Gast einen Antrag abgibt (Apartmentbuchung), der durch das Hotel
angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der
Apartmentbuchung. Diese kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail
erfolgen.
2.2 Erfolgt die Apartmentbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren
Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Preise und Leistungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der
Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders
hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem
Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine
Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im
Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung
jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere
dem Corona-Virus)
3.8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch
die jeweiligen
Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen
Reisezeitpunkt
geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
3.8.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu
beachten und im Falle von
auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Hotelleitung und ggfs. den
Leistungsträger unverzüglich zu
verständigen.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Stornierungsbestimmungen:
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise: Kostenlos
Stornierung ab 14 Tage vor Anreise: Wir berechnen Gebühren in Höhe von 90 %
des Gesamtpreises
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von
dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige
Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend,
wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies
dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im
Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne
weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch
auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist
deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht
nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb
der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste
nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels
die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das
Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es
besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 18-Uhr-Reservierung: Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr
des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte
Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Garantierte Reservierung: Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 24
Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Um einen
reibungslosen Check-In zu gewährleisten, sollte der Gast dem Hotel mitteilen,
wenn die Anreise nach 18 Uhr erfolgt.
6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers
bis 15 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 90 % des vollen
gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel
ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in
einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für
Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens
einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr
die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
8. Nichtraucherhotel / Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall
8.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Es ist daher untersagt, sowohl in
den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern, auf den Terrassen und
Balkonen zu rauchen.
8.2 Rauchen Gäste dennoch in den genannten Bereichen, beteiligen wir den
Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 2000,- Euro.
Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht
vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung
gestellt.
8.3 Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet.
Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden
Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der
Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes,
allein durch den Gast zu tragen.
9. Allgemeines
9.1 Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle
früheren ihre Gültigkeit.
9.2 Gemäß Bundesdatenschutzgesetz, weisen wir darauf hin, dass
personenbezogene Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und
verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.
9.3 Mit dem Abschluss der Reservierung erkennt der Gast die allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
10: Hausregeln
Es gelten die aktuellen Hausregeln lt. Aushang im Hotel.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.